Das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Umkehrplätzen ist nicht gestattet!

Winterdienst

Im Zuge der Winterdienstarbeiten (Räumung/Streuung) wird immer wieder festgestellt, dass Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Gut abgestellt werden, welche nicht nur die Räum- bzw. Streufahrzeuge, sondern auch die Müllabfuhr, Einsatzfahrzeug, usw. erheblich behindern.

Zur allgemeinen Verbesserung der Lage wird folgende Rechtslage zur Kenntnis gebracht. 


  • Gemäß § 24, Straßenverkehrsordnung, ist das Halten und Parken verboten, wenn dadurch Lenker eines anderen Fahrzeuges an der ordnungsgemäßen Benützung der Straße gehindert werden. 
  • Gemäß § 24, Abs. 3 d. Straßenverkehrsordnung, ist das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.


Es wird hiermit eindringlichst ersucht, die Kraftfahrzeuge in Zukunft nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Umkehrplätzen abzustellen! 

Dies trifft insbesonders die Straßenzüge in den Ortsgebieten von Altenberg und Oberbairing (z.Bsp.: Raiffeisenweg oder die Hochstraße)!


Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!