Die neue eZustellung

eZustellung

Aufgrund der Novelle des Zustellgesetzes ergeben sich für alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer eines elektronischen Zustelldienstes


ab 1. Dezember 2019 folgende Änderungen:

Die Abholung der eingegangenen elektronischen Nachrichten von Behörden sind ab 1. Dezember 2019 nur noch im elektronischen Postfach „MeinPostkorb“ und NICHT MEHR bei Ihrem Zustelldienst

möglich.

„MeinPostkorb“ steht für Unternehmen bereits jetzt im angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals (usp.gv.at) zur Verfügung.

Beachten Sie bitte auch Veränderungen im Umgang mit Vorhaltedauern bei Ihren Nachrichten ab 1.

Dezember 2019.

Ab diesem Zeitpunkt werden alle in „MeinPostkorb“ eingetroffenen Zustellungen maximal zehn Wochen aufbewahrt und dann aus „MeinPostkorb“ automatisch gelöscht. Wenn Sie Nachrichten

behalten wollen, können Sie diese aber innerhalb der Aufbewahrungsfrist sichern,

z.B. durch Speichern auf Ihrem Computer oder Weiterleiten an eine E-Mail-Adresse.

Sollten Sie mit Ihrem Zustellsystem anderslautende Vorhaltedauern vereinbart haben, können diese ab 1. Dezember 2019 nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie eventuell bei Ihrem Zustelldienst vorhandene Nachrichten VOR dem 1. Dezember 2019 sichern.

Was müssen Sie tun um weiterhin ein elektronisches Postfach zu haben?

Sie müssen sich bei oesterreich.gv.at anmelden. Dazu benötigen Sie, wie bisher die Handysignatur. Sie finden das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ unter Services - Weitere Services (Achtung, dies sehen Sie nur, wenn Sie eingeloggt sind).

Im „Mein Postkorb“ werden alle Ihre Postfächer zusammengefasst. Das können die finanzonline databox, meinBrief, Briefbutler, BRZ Elektronischer Zustelldienst, eVersand, usw. sein.

Sollten Sie sich nicht bei oesterreich.gv.at anmelden, können Sie ab dem 1. Dezember

2019 keine behördlichen Dokumente mehr empfangen. Ihr bestehendes Postfach wird automatisch stillgelegt.