Strafregisterantrag

Wenn Sie über eine Handy-Signatur verfügen, können Sie eine Strafregisterbescheinigung über den folgenden Link https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister/Seite.300020.html bestellen. Da diese Antragstellung eine eindeutige Identifizierung bietet, ist hier eine Zusendung per Post automatisch vorgesehen.

Steht Ihnen die Antragstellung mittels Handy-Signatur nicht zur Verfügung ist die Antragstellung persönlich bei uns im Gemeindeamt /Bürgerservice während der Parteizeiten möglich. Grundsätzlich kann das Dokument anschließend sofort ausgehändigt werden. 

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag ausgestellt werden.

Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

  • zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung/Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, benötigt wird und
  • eine entsprechende Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.

Seit 1. Juli 2020 kann auch eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

  • zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, die hauptsächlich die Pflege und Betreuung wehrloser Personen umfasst und
  • eine entsprechende Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.

Die Antragstellung für „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ bzw.Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ ist online nicht möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich für die Antragstellung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • 30,70 Euro, wenn diese zur allgemeinen Verwendung gilt
  • 16,40 Euro, wenn dieser zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dient
  • 16,40 Euro, für die Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge, denn sie gilt generell nur für eine bestimmte Stelle
     
     

Zuständig: Bürgerservice


SB_Antragsformular4Juli_2020.pdf herunterladen (0.08 MB)

BestaetigungKJF_und_PB_DE4.pdf herunterladen (0.07 MB)