Förderung von "erneuerbarer Energie"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 beschlossen, die Gewährung von Zuschüssen für den Einbau von Alternativenergieanlagen, aufgrund der derzeitigen schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde und der neuen Bundes- und Landesförderungen für den Ausstieg aus Öl u. Gas u. der neuen PV-Förderung i. H. d. Mehrwertsteuer, bis auf weiteres, auszusetzen.

Da aufgrund der Förderrichtlinien die Beantragung von Zuschüssen bis spätestens 6 Monate ab Einbauzeitpunkt möglich ist, können Zuschüsse für Anlagen mit einem Einbauzeitpunkt bis zum 31.12.2023 spätestens bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden. 


Gemeindeförderung:


 Höhe der Förderung für folgende Anlagen:
 

  • Solaranlage: 8 % der Fördersumme, max. € 300.-
  • Photovoltaik-Anlagen: € 60.-/kWp, max. € 400.-
  • Hackgutheizungen: € 250.-
  • Sonst. Biomasse-Heizanlagen (Holzvergaser, Pelletsanlagen und Scheitholzanlagen): € 160.-
  • Anschluss Nahwärmeanlage: € 100.-/Anschlussgebühr

Für Wärmepumpen gibt es keine Förderungen.

 Förderrichtlinien:  

  • Erweiterungen werden auch gefördert.
  • Errichtung der Anlage im Gemeindegebiet von Altenberg.
  • Fördernachweis: Es ist eine Bestätigung über den Einbauzeitpunkt der Anlage vorzulegen. Entweder mittels Formblatt (dieses Formblatt finden Sie auch am Ende dieser Seite) der Marktgemeinde Altenberg bei Linz oder durch Bestätigung der Einbau-Firma.
  • Beantragungszeitraum: Beantragung für den Zuschuss - spätestens 6 Monate ab Einbauzeitpunkt der Anlage
  • Förderung gilt auch für Gewerbebetriebe.
  • Auszahlung des Förderbetrages mittels Gutscheinen, die in den teilnehmenden Altenberger Betrieben eingelöst werden können.

Zur Erhaltung der Förderung ist diese Formular erforderlich oder eine Bestätigung der Einbaufirma oder den Prüfbefund:

Förderung_Bestätigung.pdf (0.08 MB)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Marktgemeindeamt Altenberg bei Linz, Bürgerservice, Frau Silvia Schwarz 07230/7255 29 oder silvia.schwarz@altenberg.at



Landesförderung:

Förderungskatalog des Landes (Bauen und Wohnen): http://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm 



Bundesförderung:

Informationen unter: www.umweltfoerderung.at

 

Zuständig