Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Diese wird, entsprechend dem neuen OÖ. Tourismusgesetz 2018,

erstmalig ab 1.1.2019 eingehoben und beträgt für

Wohnungen bis 50 m² ….108 € /Jahr 

Wohnungen ab 50 m² …..216 €/Jahr