Hundean- und abmeldung

Sie erhalten die Hundemarke sofort nach Anmeldung des Hundes. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet). Sollte die Prägung nicht mehr lesbar sein oder haben Sie den Wohnsitz gewechselt, ist eine neue Marke anzufordern.

Bitte bei der Anmeldung folgende Nachweise mitbringen:
1) Versicherungsnachweis (Versicherungsschutz über mind. € 725.000.-)
2) Sachkundekurs-Nachweis
3) Chip-Nummer
4) Registrierung in der Heimtierdatenbank (Animaldata)

Link: Alles über das neue Hundehaltegesetz!

Zuständig